Die moderne Verhaltenstherapie geht davon aus, dass emotional bedeutsame Erfahrungen, auch Beziehungserfahrungen mit wichtigen Bezugspersonen, eine zentrale Rolle dabei spielen, wie wir uns entwickeln.
Diese Lernerfahrungen steuern, auch wenn wir das oft nicht bewusst wollen, wie und was wir fühlen, denken, wie unser Körper reagiert, und wie wir uns verhalten. Viele dieser Reaktionsweisen waren in früheren Kontexten überlebenswichtig und bleiben deshalb unverändert bestehen, auch wenn sich unsere Lebenssituation geändert hat. Diese Verhaltensmuster aus der Vergangenheit führen häufig zu Beeinträchtigungen (z.B. Selbstwertproblematik) und Symptomen, weil sie aktuell nicht mehr passen und konstruktive Fertigkeiten blockieren.
In der modernen Verhaltenstherapie wird daher neben der Reduktion von Symptomen auch an der Bearbeitung dieser automatisierten Verhaltensschemata gearbeitet. So kann geprüft werden, ob sie heute noch sinnvoll sind oder durch andere Lösungen ersetzt werden müssen. Dies ist oft der entscheidende Prozess, um Symptome und Probleme nachhaltig zu reduzieren.
Es werden zunächst bis zu fünf Probetermine (jeweils 50 Minuten) vereinbart, die dazu dienen, dass Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und Ihr Anliegen schildern können. Diese Probetermine sind unverbindlich und werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfe übernommen. Danach wird ein Antrag auf Verhaltenstherapie gestellt, der von einem Gutachter der Krankenversicherung geprüft wird. Die Dauer der Therapie ist individuell und an der Erreichung der persönlichen Ziele ausgerichtet. Formal wird unterschieden in Kurzzeittherapie (30 Stunden) und Langzeittherapie (bis zu maximal 80 Stunden). Eine Therapiestunde beträgt 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Die Abrechnung für Psychotherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird in der Regel von privater Krankenversicherung und Beihilfe übernommen. Sie können die Therapiekosten auch als Selbstzahler übernehmen; die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOP. Gesetzlich Versicherte können nur im Ausnahmefall über die sogenannte „Kostenerstattung“ behandelt werden. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Krankenkasse oder an mich.
Die Honorarvereinbarung für alle anderen Leistungen wird individuell getroffen.